1. Wenn vorkommt, dass einer der Spieler
    1. übermäßig viel Zeit für einen Stoß oder die Auswahl eines Stoßes benötigt,
    2. sich nach Meinung des Schiedsrichters absichtlich oder beharrlich unfair verhält,
    3. sich anderweitig nicht gentlemanlike benimmt,
    4. sich weigert, weiterzuspielen, so muss der Schiedsrichter
    5. den Spieler verwarnen, dass im Wiederholungsfall das Frame seinem Gegner zuerkannt wird, oder
    6. das Frame seinem Gegner zuerkennen oder
    7. im Falle von besonders schwerem Fehlverhalten das Game seinem Gegner zuerkennen.
  2. Wenn ein Schiedsrichter unter (v) oben den Spieler bereits verwarnt hat, so muss er, wenn ein Verhalten (wie oben beschrieben) erneut auftritt, entweder
    1. das Frame seinem Gegner zuerkennen oder
    2. im Falle von besonders schwerem Fehlverhalten das Game seinem Gegner zuerkennen.
  3. Wenn ein Schiedsrichter entsprechend den oben genannten Punkten ein Frame dem Gegner zuerkannt hat, so muss er ihm auch das Game zuerkennen, sofern der Spieler erneut gegen einen der oben genannten Punkte verstößt.
  4. Jede Entscheidung eines Schiedsrichters über Zuerkennung eines Frames/Games ist endgültig und darf nicht Gegenstand eines Einspruchs sein.