1. Die in diesen Regeln und Definitionen benutzten Wörter, die Personen männlichen Geschlechts bezeichnen, sind genauso auf Personen weiblichen Geschlechts anzuwenden.
  2. Bei Personen mit körperlichen Einschränkungenkönnen die Umstände Regelanpassungen erfordern. Zum Beispiel:
    1. Regel 3.10.(a)(ii) darf auf Rollstuhlfahrer nicht angewandt werden.
    2. Der Schiedsrichter soll einem Spieler, der nicht in der Lage ist, bestimmte Farben zu unterscheiden (z.B. Rot und Grün), auf dessen Anfrage die Farbe eines bestimmten Balles nennen.
  3. Gibt es in einem Spiel keinen Schiedsrichter, so muss der Gegner bzw. die gegnerische Mannschaft zur Anwendung dieser Regeln als solcher angesehen werden.